Videoüberwachung auf dem LIPP Firmengelände in Tannhausen

Die LIPP GmbH in Tannhausen nutzt die Videoüberwachung des Betriebsgeländes. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei sich unsere berechtigten Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Weitere Hinweise zum Datenschutz (insbesondere Ihren Rechten), zur Speicherdauer sowie Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie in der folgenden „Datenschutzerklärung Videoüberwachung“ (bitte auf den Link klicken):

Datenschutzerklärung_VIDEOÜBERWACHUNG-GSM